ALLGEMEINE MIETBEDINGUNGEN
DIE BEDINGUNGEN SIND INTEGRIERTER BESTANDTEIL DES GEGENSTÄNDIGEN MIETVERTRAGES
- Der Mieter ist für das gemietete Fahrrad bzw. E-Bike voll verantwortlich. Zu Beginn erhält der Mieter eine Einweisung über die sachgemäße Handhabung des Fahrrades, wonach das Fahrrad erst übergeben wird, wenn keine Fragen mehr offen sind. Zu diesem Zeitpunkt bestätigt der Mieter auch, das Fahrrad in einem tadellosten Zustand bekommen zu haben. Die Weitergabe des Fahrrades an dritte Personen ist nicht gestattet. Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie sich mit der Einstellung der Sattelhöhe, Bremsen und Bike Geometrie, gemäß ihrer Angaben zur Person einverstanden.
- Der Mieter hat einen amtlichen Lichtbildausweis, Reisepass oder Führerschein vorzuweisen und erklärt sich einverstanden, dass dieses Dokument fotografiert wird.
- Das Leihobjekt ist zwar über unseren Versicherungspartner hepster versichert (mehr unter Menüpunkt Versicherung), trotzdem hat der Mieter dafür zu sorgen, dass das Fahrrad so verwahrt wird, dass eine Verwechslung, Beschädigung, oder Diebstahl verhindert werden. Während der Nacht muss das Fahrrad in einem versperrten Raum oder in einem versperrten Kfz aufbewahrt werden. (kein Anhänger)
- Bei Diebstahl, Bruch oder Beschädigung durch unsachgemäße Verwendung haftet dennoch zuerst der Mieter für den Zeitwert bzw. die Reparaturkosten, bis die Versicherung den Antrag annimmt und den Schaden übernimmt. Übernimmt die Versicherung den Schaden nicht, haftet der Mieter.
- Das Durchfahren von Bächen und Seewasser ist nicht gestattet.
- Bei Diebstahl oder Unfall muss der Mieter binnen 24 Stunden bei der zuständigen Sicherheitsbehörde Anzeige erstatten und dies beim Vermieter melden. HINWEIS: Privathaftpflichtversicherungen beinhalten oft eine „Obhutsklausel“. Sie schließt Haftpflichtansprüche wegen Schäden an fremden Sachen aus, die Versicherungsnehmer gemietet, gepachtet oder geliehen haben.
- Der Mieter hat alle Mängel und Beschädigungen des Fahrrads dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Unterbleibt eine solche Anzeige, so haftet der Mieter für alle aus der Nichtanzeige entstandenen weiteren Kosten, insbesondere Personen- und Sachschäden Dritter.
- Außerdem fallen unter Punkt 3 bis 6 gelisteten und sonstigen Schäden Gebühren an. Die Räder werden teilweise täglich vermietet und sind bis auf wenige Tage im Jahr ausgebucht. Sollte das Fahrrad aufgrund von Reparaturen bzw. Schäden oder Diebstahl mehrere Tage nicht nutzbar sein, verpflichtet sich der Mieter 25% der eigentlichen Tagesmiete bis zum Fertigstellen der Reparatur oder der Zustellung des neuen Fahrrads zu zahlen. Aufwendigere Reparaturaufträge werden an größere Werkstätten in Duisburg (z.B. Lucky-Bikes und LittleJohnBikes) abgegeben. Diese können aufgrund der großen Auftragslage der Werkstätten bis zu zwei Monate andauern. Auch Verzögerungen bei Lieferung eventueller Ersatzteile können dafür der Grund sein. Natürlich werden kleinere Reparaturen normalerweise binnen einer Woche erledigt und es fallen nur kleine Gebühren an.
- Mit der Buchung oder der Unterschrift auf dem Mietvertrag bestätigt der Mieter die Richtigkeit seiner persönlichen Daten, die Anerkennung der allgemeinen Mietbedingungen und den einwandfreien Zustand des Mietobjekts. Unserer Datenschutzerklärung stimmt der Mieter damit ebenfalls zu.
- Falls das gemietete Fahrrad ohne triftigen Grund nicht fristgerecht zurückgebracht wird, muss der Mieter damit rechnen, dass gegen ihn die Diebstahlsanzeige erstattet wird.
- Wir empfehlen beim Radfahren das Tragen eines Helmes, welcher bei uns geliehen werden kann.
- Bei Buchung des Leihobjektes kann kein Stornokostenschutz abgeschlossen werden. Der Mietauftrag muss 48 Stunden vor Mietbeginn storniert werden. Danach kann die Buchung nicht storniert werden und der Mieter zahlt trotz Nichtnutzung bzw. Nichtannahme der Mietobjekte 70% der Mietkosten.
- Mit Zeichnung der gegenständlichen Allgemeinen Mietbedingungen bestätigt der Mieter ausdrücklich die oben angeführten Informationen erhalten und zur Kenntnis genommen zu haben und gibt somit hinsichtlich der darin enthaltenen Zweckbestimmung seine Einwilligung zur Verarbeitung, einschließlich zur Übermittlung und Verarbeitung seiner Daten durch den Vermieter im Rahmen der besagten Information.
- Der Vertrag erlangt nach der Unterzeichnung seine volle Gültigkeit. Der Vertrag ist nicht auf andere Personen übertragbar.
- Der Mieter erhält für jede getätigte Zahlung eine Quittung. Nach der Rückgabe wird dem Mieter eine Bestätigung der Rückgabe ausgehändigt. Ebenso bestätigt der Mieter dem Vermieter schriftlich, die Kaution zurück bekommen zu haben. Im Fall eines Schadens etc. wird die Kaution vom Vermieter einbehalten. Näheres dazu im Vertrag zur jeweiligen Vermietung.
- Alle E-Bikes sind mit einem GPS-Tracker der Marke Powunity Biketrax ausgestattet. Der Vermieter kann somit jederzeit sehen, wo sich das Fahrrad befindet. Der Mieter erklärt sich damit einverstanden.
- Der Mieter erklärt sich mit den Datenschutzbestimmungen bzw. der Datenschutzerklärung von trixi-ebikes einverstanden.
- Im Übergabeprotokoll sowie im Mietvertrag sind weitere Regelungen festgehalten, um Vermieter und Mieter abzusichern. Klicke auf die folgenden Links, um die Vorlagen zum Übergabeprotokoll sowie Mietvertrag einzusehen.
- Mit der Buchung bzw. Reservierung erklärt sich der Mieter in allen Punkten einverstanden.
- Es besteht kein Anspruch auf das gemietete Ebike. Der Vermieter kann stattdessen ein ähnliches Ebike vermieten.
Der Gerichtsstand ist Duisburg.
ALLGEMEINE MIETBEDINGUNGEN
DIE BEDINGUNGEN SIND INTEGRIERTER BESTANDTEIL DES GEGENSTÄNDIGEN MIETVERTRAGES
- Der Mieter ist für das gemietete Fahrrad bzw. E-Bike voll verantwortlich. Zu Beginn erhält der Mieter eine Einweisung über die sachgemäße Handhabung des Fahrrades, wonach das Fahrrad erst übergeben wird, wenn keine Fragen mehr offen sind. Zu diesem Zeitpunkt bestätigt der Mieter auch, das Fahrrad in einem tadellosten Zustand bekommen zu haben. Die Weitergabe des Fahrrades an dritte Personen ist nicht gestattet. Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie sich mit der Einstellung der Sattelhöhe, Bremsen und Bike Geometrie, gemäß ihrer Angaben zur Person einverstanden.
- Der Mieter hat einen amtlichen Lichtbildausweis, Reisepass oder Führerschein vorzuweisen und erklärt sich einverstanden, dass dieses Dokument fotografiert wird.
- Das Leihobjekt ist zwar über unseren Versicherungspartner hepster versichert (mehr unter Menüpunkt Versicherung), trotzdem hat der Mieter dafür zu sorgen, dass das Fahrrad so verwahrt wird, dass eine Verwechslung, Beschädigung, oder Diebstahl verhindert werden. Während der Nacht muss das Fahrrad in einem versperrten Raum oder in einem versperrten Kfz aufbewahrt werden. (kein Anhänger)
- Bei Diebstahl, Bruch oder Beschädigung durch unsachgemäße Verwendung haftet dennoch zuerst der Mieter für den Zeitwert bzw. die Reparaturkosten, bis die Versicherung den Antrag annimmt und den Schaden übernimmt. Übernimmt die Versicherung den Schaden nicht, haftet der Mieter.
- Das Durchfahren von Bächen und Seewasser ist nicht gestattet.
- Bei Diebstahl oder Unfall muss der Mieter binnen 24 Stunden bei der zuständigen Sicherheitsbehörde Anzeige erstatten und dies beim Vermieter melden. HINWEIS: Privathaftpflichtversicherungen beinhalten oft eine „Obhutsklausel“. Sie schließt Haftpflichtansprüche wegen Schäden an fremden Sachen aus, die Versicherungsnehmer gemietet, gepachtet oder geliehen haben.
- Der Mieter hat alle Mängel und Beschädigungen des Fahrrads dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Unterbleibt eine solche Anzeige, so haftet der Mieter für alle aus der Nichtanzeige entstandenen weiteren Kosten, insbesondere Personen- und Sachschäden Dritter.
- Außerdem fallen unter Punkt 3 bis 6 gelisteten und sonstigen Schäden Gebühren an. Die Räder werden teilweise täglich vermietet und sind bis auf wenige Tage im Jahr ausgebucht. Sollte das Fahrrad aufgrund von Reparaturen bzw. Schäden oder Diebstahl mehrere Tage nicht nutzbar sein, verpflichtet sich der Mieter 25% der eigentlichen Tagesmiete bis zum Fertigstellen der Reparatur oder der Zustellung des neuen Fahrrads zu zahlen. Aufwendigere Reparaturaufträge werden an größere Werkstätten in Duisburg (z.B. Lucky-Bikes und LittleJohnBikes) abgegeben. Diese können aufgrund der großen Auftragslage der Werkstätten bis zu zwei Monate andauern. Auch Verzögerungen bei Lieferung eventueller Ersatzteile können dafür der Grund sein. Natürlich werden kleinere Reparaturen normalerweise binnen einer Woche erledigt und es fallen nur kleine Gebühren an.
- Mit der Buchung oder der Unterschrift auf dem Mietvertrag bestätigt der Mieter die Richtigkeit seiner persönlichen Daten, die Anerkennung der allgemeinen Mietbedingungen und den einwandfreien Zustand des Mietobjekts. Unserer Datenschutzerklärung stimmt der Mieter damit ebenfalls zu.
- Falls das gemietete Fahrrad ohne triftigen Grund nicht fristgerecht zurückgebracht wird, muss der Mieter damit rechnen, dass gegen ihn die Diebstahlsanzeige erstattet wird.
- Wir empfehlen beim Radfahren das Tragen eines Helmes, welcher bei uns geliehen werden kann.
- Bei Buchung des Leihobjektes kann kein Stornokostenschutz abgeschlossen werden. Der Mietauftrag muss 48 Stunden vor Mietbeginn storniert werden. Danach kann die Buchung nicht storniert werden und der Mieter zahlt trotz Nichtnutzung bzw. Nichtannahme der Mietobjekte 70% der Mietkosten.
- Mit Zeichnung der gegenständlichen Allgemeinen Mietbedingungen bestätigt der Mieter ausdrücklich die oben angeführten Informationen erhalten und zur Kenntnis genommen zu haben und gibt somit hinsichtlich der darin enthaltenen Zweckbestimmung seine Einwilligung zur Verarbeitung, einschließlich zur Übermittlung und Verarbeitung seiner Daten durch den Vermieter im Rahmen der besagten Information.
- Der Vertrag erlangt nach der Unterzeichnung seine volle Gültigkeit. Der Vertrag ist nicht auf andere Personen übertragbar.
- Der Mieter erhält für jede getätigte Zahlung eine Quittung. Nach der Rückgabe wird dem Mieter eine Bestätigung der Rückgabe ausgehändigt. Ebenso bestätigt der Mieter dem Vermieter schriftlich, die Kaution zurück bekommen zu haben. Im Fall eines Schadens etc. wird die Kaution vom Vermieter einbehalten. Näheres dazu im Vertrag zur jeweiligen Vermietung.
- Alle E-Bikes sind mit einem GPS-Tracker der Marke Powunity Biketrax ausgestattet. Der Vermieter kann somit jederzeit sehen, wo sich das Fahrrad befindet. Der Mieter erklärt sich damit einverstanden.
- Der Mieter erklärt sich mit den Datenschutzbestimmungen bzw. der Datenschutzerklärung von trixi-ebikes einverstanden.
- Im Übergabeprotokoll sowie im Mietvertrag sind weitere Regelungen festgehalten, um Vermieter und Mieter abzusichern. Klicke auf die folgenden Links, um die Vorlagen zum Übergabeprotokoll sowie Mietvertrag einzusehen.
- Mit der Buchung bzw. Reservierung erklärt sich der Mieter in allen Punkten einverstanden.
- Es besteht kein Anspruch auf das gemietete Ebike. Der Vermieter kann stattdessen ein ähnliches Ebike vermieten.
Der Gerichtsstand ist Duisburg.